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Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Andreas Geburek E-mail: geburek@lkclp.de
Telefon : 04471/15-157 Telefax : 04471/85697

Einen erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb betreibt, wer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft), wenn der Betrieb der Öffentlichkeit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Folgende Unterlagen sind für die Erlaubniserteilung notwendig:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Unterrichtungsnachweis)
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • eine Verzichtserklärung / Gewerbeabmeldung des Vorgängers (bei Übernahme)
  • Bauzeichnungen (Grundriss / Ansichten / Lageplan) der Betriebsräume (1-fach)
  • eine Kopie oder Abschrift des Pachtvertrages

Bei einer Neuerrichtung oder einer Erweiterung der Gaststätte ist zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.





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