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Einen erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb betreibt, wer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft), wenn der Betrieb der Öffentlichkeit oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Folgende Unterlagen sind für die Erlaubniserteilung notwendig:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
- eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
- eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Unterrichtungsnachweis)
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- eine Verzichtserklärung / Gewerbeabmeldung des Vorgängers (bei Übernahme)
- Bauzeichnungen (Grundriss / Ansichten / Lageplan) der Betriebsräume (1-fach)
- eine Kopie oder Abschrift des Pachtvertrages
Bei einer Neuerrichtung oder einer Erweiterung der Gaststätte ist zusätzlich eine Baugenehmigung erforderlich.
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