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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Sozialamt
Ansprechpartner: Josef Potthast E-mail: potthast@lkclp.de
Telefon : 04471/15-203 Telefax : 04471/85697


Allgemeines 


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Für Familien, die Arbeitslosengeld II(Hartz IV), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen,werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab dem 1. Januar 2011 zusätzlich sogenannte Leistungen für Bildungu nd Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (Bildungspaket).



Was steckt dahinter? 


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Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort: Einen Zuschuss für ein gemeinsam eingenommenes Mittagessen gibt es, wenn dies mit Zustimmung der Schule/Einrichtung angeboten wird. Die Eltern haben einen Euro am Tag als Eigenanteil beizusteuern.

Lernförderung (Nachhilfe): Schülerinnen und Schüler können Lernförderung erhalten, wenn die Schule die Notwendigkeit zum Erreichen der Lernziele der Klasse bestätigt und die Schule selbst kein vergleichbares Förderangebot bereitstellt.

Kultur, Sport, Freizeit: Für Kinder und Jugend-liche bis 18 Jahre wird für die Teilnahme an Sport, Spiel und Kultur ein Betrag von monatlich bis zu 10 Euro übernommen, z. B. als Vereinsbeitrag für den Sportverein oder für die Musikschule.

Schulbedarf: 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro werden am 1. Februar ausgezahlt. Diese Beträge erhalten Sie, um Schulmaterialien für Ihr Kind zu beschaffen, z. B. Schulranzen und Sportzeug oder Materialien zum Schreiben, Rechnen, Malen, Basteln.

Ausflug/Klassenfahrt: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden übernommen und von der zuständigen Stelle direkt an die Schule oder Kita ausgezahlt.

Schülerbeförderung: Wer im Landkreis Cloppenburg eine Schule im Bereich der Sekundarstufe II besucht, kann künftig auf Antrag vom Eigenanteil für die Fahrkarte zur Schülerbeförderung befreit werden. Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Schule muss dabei mehr als zwei Kilometer betragen.



An wen können Sie sich wenden und was ist zu tun? 


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Wer Leistungen aus dem Bildungspaket beziehen möchte, wendet sich in der Regel an die Stelle/Behörde, die auch die sonstige Sozialleistung bewilligt (Ausnahmen: Wohngeld der Stadt Cloppenburg und Kinderzuschlag).

Also gibt es folgende Zuständigkeiten:

Leistung

Zuständige Stelle für das Bildungspaket
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Jobcenter
Wohngeld Landkreis Cloppenburg (auch bei Wohngeldbeziehern aus der Stadt Cloppenburg und der Stadt Friesoythe)
Kinderzuschlag Landkreis Cloppenburg
Sozialhilfe Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes

Für die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist vorher ein Antrag an die zuständige Stelle zu richten. Sie können ihn persönlich abgeben oder an die zuständige Stelle senden. Antragsvordrucke liegen bei allen zuständigen Stellen im Landkreis Cloppenburg aus oder können in unserem Downloadbereich Jugend und Soziales unter der Rubrik Bildungspaketabgerufen werden. Ausnahme: NUR für Hartz-IV-Bezieher werden die 70 und 30 Euro des Schulbedarfspaketes ohne Antrag ausgezahlt. Alle anderen Leistungen werden nicht in Geld,sondern als Sach- oder Dienstleistung bewilligt. Die Überweisung hierfür erfolgt direkt von der zuständigen Stelle an den Leistungsanbieter, ohne dass die Familien etwas damit zu tun haben.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle:

Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg

Telefon: (0 44 71) 15-0


Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Cloppenburg
Lankumer Ring 7
49661 Cloppenburg

Telefon: (0 44 71) 18 68 333


Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Team Friesoythe
Thüler Straße 3
26169 Friesoythe

Telefon: (0180) 10 0 29 16 51 080 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise max. 42 ct/min)

oder Ihre Wohnsitzgemeinde/Stadt.





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