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Ambulante Pflege - Pflege in den eigenen vier Wänden
Ambulante Pflege bedeutet, dass Pflegeleistungen zu Hause, in der gewohnten Umgebung, erbracht werden. Die ambulante Pflege ermöglicht ein Wohnen und Leben in der eigenen Wohnung - trotz einer Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Einschränkungen.
Bei der Planung der erforderlichen Pflege- und weiteren Hilfsleistungen erhalten Sie Unterstützung von den Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern Ihrer Pflegekassen (s. auch Info-Seite "Allgemeine Pflegeberatung der Pflegekassen").
Eine erste Übersicht über die Leistungsmöglichkeiten Ihrer Pflegekasse finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik
Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit einem der nachfolgenden ambulanten Pflegedienste in Verbindung zu setzen, um sich ein auf Sie zugeschnittenes Angebot machen zu lassen.
Neben den allgemeinen Pflegeleistungen bieten fast alle Pflegedienste sogenannte Wahl- und Serviceleistungen an. Dabei handelt es sich zumeist um die Vermittlung von warmen Mittagessen ("Essen auf Rädern"), um die Leistungen von Friseur und Kosmetik, die Versorgung von Pflanzen oder Haustieren im Falle eines Krankenhausaufenthalts, aber auch um die Vermittlung von Gesprächskreisen und ehrenamtlichen Helfern, z.B. für die Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen.
Ambulante Pflegedienste im Landkreis Cloppenburg:
Barßel (2 Einrichtungen) |
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Barßeler Pflegedienst
Ammerländer Straße 1
26676 Barßel
Telefon: 04499/922453
E-Mail: info@barsseler-pflegedienst.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Barßeler Pflegedienstes
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Sozialstation Barßel-Saterland
Lange Straße 38
26676 Barßel
Telefon: 04499/1709
E-Mail: sozialstation-barssel@freenet.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Barßel-Saterland
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Bösel (2 Einrichtungen) |
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Saterländer Pflegedienst GbR
Friesoyther Straße 1
26219 Bösel
Telefon: 04494/9223974
E-Mail: saterlaender-pflegedienst@ewetel.net
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Saterländer Pflegedienstes
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Sozialstation Garrel-Bösel
Hauptstraße 36
49681 Garrel
Telefon: 04474/507750
E-Mail: sozialstation@kirche-in-garrel.de
Cappeln (1 Einrichtung) |
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Sozialstation Emstek-Cappeln
Antoniusstraße 30
49685 Emstek
Telefon: 04474/83-0
E-Mail: info@sozialstation-emstek-cappeln.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Emstek-Cappeln
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Cloppenburg (4 Einrichtungen) |
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Cura Mobil Hauskrankenpflege
Gladiolenstraße 17
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/947250
E-Mail: c.juechter@ewetel.net
Das Pflegeteam Henni Diekmann
Resthauserstraße 151
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/82251
E-Mail: info@pflege-team.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Pflegeteams Henni Diekmann
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Caritas-Sozialstation St. Pius-Stift/St. Josefs-Stift gGmbH
Wilke-Steding-Straße 2
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/183-210
E-Mail: caritas-sozialstation@pius-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Caritas-Sozialstation Cloppenburg
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Heimat - Ambulanter Pflegedienst
Am Capitol 3
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/7008397
E-Mail: heimat-pflegedienst@t-online.de
Emstek (1 Einrichtung) |
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Sozialstation Emstek-Cappeln
Antoniusstraße 30
49685 Emstek
Telefon: 04474/83-0
E-Mail: info@sozialstation-emstek-cappeln.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Emstek-Cappeln
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Essen (1 Einrichtung) |
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Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
Lange Straße 56
49632 Essen
Telefon: 05434/93020
E-Mail: bunten-e@elisabeth-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Friesoythe (2 Einrichtungen) |
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oben |
Friesoyther Pflegeteam
Kirchstraße 1
26169 Friesoythe
Telefon: 04491/787670
E-Mail: friepflegeteam@aol.com
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Friesoyther Pflegeteams
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen und -kassen)
Sozialstation St. Marien
Moorstraße 3
26169 Friesoythe
Telefon: 04491/787040
E-Mail: sozialstation@marienstift-friesoythe.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation St. Marien
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Garrel (1 Einrichtung) |
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Das Pflegeteam Garrel
Hauptstraße 37
49681 Garrel
Telefon: 04474/941699
E-Mail: daspflegeteamgarrel@web.de
Sozialstation Garrel-Bösel
Hauptstraße 36
49681 Garrel
Telefon: 04474/507750
E-Mail: sozialstation@kirche-in-garrel.de
Lastrup (1 Einrichtung) |
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oben |
Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
St. Elisabeth-Straße 10
49688 Lastrup
Telefon: 04472/950-190
E-Mail: bunten-e@elisabeth-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Lindern (1 Einrichtung) |
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oben |
Sozialstation Löningen-Lindern
Bütersweg 4
49699 Lindern
Telefon: 05432/969-445
E-Mail: sozialstation@st-anna-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Löningen-Lindern
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Löningen (1 Einrichtung) |
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oben |
Sozialstation Löningen-Lindern
St. Annen Straße
49624 Löningen
Telefon: 05432/969-445
E-Mail: sozialstation@st-anna-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Löningen-Lindern
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Molbergen (1 Einrichtung) |
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Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
Dwergter Straße 1
49696 Molbergen
Telefon: 04472/950-190
E-Mail: bunten-e@elisabeth-stift.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Essen-Lastrup-Molbergen
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Saterland (5 Einrichtungen) |
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Ambulantes Fachpflege-Team Christopherus
Bgm.-Knelangen-Straße 16
26683 Saterland
Telefon: 04492/708790
E-Mail: Sabinehungerland@ewetel.net
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ambulanten Fachpflege-Teams Christopherus
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Ambulanter Pflegedienst St.-Michael-Stift
Bollinger Straße 10
26683 Saterland
Tel.: 04498/9251-0
E-Mail: schnebeck@st-michael-ggmbh.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ambulanter Pflegedienstes St.-Michael-Stift
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Reiners - Ihr ambulanter Pflegedienst
Hauptstraße 75
26683 Saterland
Telefon: 04492/913856
E-Mail: reiners-pflegedienst@t-online.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Reiners Pflegedienstes
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Saterländer Pflegedienst GbR
Hauptstraße 489
26683 Saterland
Telefon: 04498/923757
E-Mail: saterlaender-pflegedienst@ewetel.net
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Saterländer Pflegedienstes
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Sozialstation Barßel-Saterland
Lange Straße 38
26676 Barßel
Telefon: 04499/1709
E-Mail: barbara.banasch@freenet.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Sozialstation Barßel-Saterland
(siehe Linkliste Jugend und Soziales - Pflegeeinrichtungen)
Leistungen der Pflegeversicherung in der ambulanten Pflege |
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Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder sonstigen privaten Pflegepersonen übernommen wird.
Es werden folgende monatlichen Beträge gezahlt:
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| Pflegestufe I |
225,00 EUR |
| Pflegestufe II |
430,00 EUR |
| Pflegestufe III |
685,00 EUR |
Regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst helfen, die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen zu sichern. Diese Beratungsbesuche werden von den Pflegekassen finanziert.
Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
Die Pflege erfolgt teilweise oder komplett durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Betroffene vereinbart mit einem Pflegedienst, welche Leistungen erbracht werden sollen. Diese Leistungen werden dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Folgende Pflegegeldleistungen stehen monatlich zur Verfügung:
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| Pflegestufe I |
440,00 EUR |
| Pflegestufe II |
1.040,00 EUR |
| Pflegestufe III |
1.510,00 EUR |
| (in besonderen Härtefällen bis zu 1.918,00 EUR) |
Werden diese Beträge nicht ausgeschöpft und gibt es private Pflegepersonen, kann im Rahmen einer Kombinationsleistung anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.
Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Beistelltisch, Bettpfanne, Urinflasche, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, Hausnotrufsystem. Auch Einweg-Bettschutzunterlagen, Handschuhe oder Desinfektionsmittel können bis zu 31,00 EUR monatlich übernommen werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Die Pflegekasse kann sich mit Zuschüssen von 2.557,00 EUR pro Maßnahme beteiligen. Dies betrifft z. B. Umbaumaßnahmen im Badezimmer, Türveränderungen oder auch den Einbau eines Treppenliftes. Ziel ist, die Pflege überhaupt erst zu ermöglichen, sie erheblich zu erleichtern oder dem Betroffenen eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Wird der Betrag von 2.557,00 EUR nicht erreicht, zahlt der Pflegebedürftige einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten, maximal jedoch 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen.
Verhinderungspflege/Ersatzpflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen jedoch insgesamt den Betrag von 1510,00 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde.
Die Ersatzpflege kann zum einen durch eine nicht erwerbsmäßig pflegende Person (z. B. Angehörige, Lebenspartner, Nachbarn, Bekannte) und zum anderen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen (z. B. ambulante Pflegedienste, Familienentlastende Dienste oder Pflegeheime) erbracht werden.
Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten.
Auf Nachweis können weitere notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind (unbezahlter Urlaub der Ersatzpflegeperson, Fahrtkosten), übernommen werden.
Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.
Bei Zeiträumen von mehr als zwei Tagen wird das Pflegegeld gekürzt. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird Pflegegeld gezahlt, an den Tagen dazwischen wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt (Bsp. Pflegeperson fährt 7 Tage in Urlaub, somit wird für 5 Tage kein Pflegegeld gezahlt).
Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Näheres zur Kurzzeitpflege finden Sie auf der Info-Seite Einrichtungen Vollstationäre Pflege (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Langzeitpflege).
Tages- / Nachtpflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Einrichtungen Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege).
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege können zusätzlich zum Pflegegeld bzw. der Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst, einen Betrag von bis zu 200,00 EUR monatlich erstattet bekommen, wenn der Pflegebedürftige neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung einen zusätzlichen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat.
Pflegebedürftige, bei denen schon ein Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde (d. h. die einen Anspruch auf die 460,00 EUR hatten), bekommen automatisch und ohne weiteren Antrag den Grundbetrag von 100,00 EUR monatlich.
Der erhöhte Betrag (bis 200,00 EUR monatlich) kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Ärztliche Bescheinigungen sind nicht erforderlich.
Nicht verbrauchte Beträge können noch bis zum 30.06. des Folgejahres in Anspruch genommen werden.
Dieser zusätzliche Betreuungsbetrag ist zweckgebunden und dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Er kann für die Erstattung von Aufwendungen bei Inanspruchnahme folgender Sachleistungen eingesetzt werden:
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- besondere Angebote zur allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene ambulante Pflegedienste,
- anerkannte, niedrigschwellige Betreuungsangebote.
Bei den so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten handelt es sich um gemeindenahe und bedürfnisorientierte Angebote wie etwa:
- Betreuungsgruppen für demente Pflegebedürftige,
- Helferinnen-/Helferkreise,
- Tagesbetreuung in Kleingruppen
Ehrenamtlich tätige Personen übernehmen hierbei nach professioneller Anleitung die Betreuung der Pflegebedürftigen und entlasten dadurch die pflegenden Angehörigen.
Freistellung aufgrund der Pflegesituation (§ 44 a SGB XI i. V. m. Pflegezeit-Gesetz (PflegeZG)
Anspruch auf kurzfristige Freistellung (§ 2 PflegeZG):
Angehörige können sich zur Organisation einer akut eingetretenen Pflegesituation für bis zu 10 Tagen von der Arbeit freistellen lassen (ohne Lohnersatz).
Pflegezeit für Beschäftigte (§ 3 PflegeZG):
Angehörige von Pflegebedürftigen können sich für eine Dauer von bis zu 6 Monaten von der Arbeit freistellen lassen (ohne Lohnersatz, aber mit Sozialversicherungen). Die Regelung gilt für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigte. Bei Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten liegt es im Ermessen des Arbeitgebers.
Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen
Die Pflegekasse zahlt den Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung:
- Mindestpflegezeit 14 Stunden wöchentlich erforderlich.
- Pflegeperson darf nicht mehr wie 30 Stunden (wöchentlich) berufstätig sein.
Die Pflegeperson ist während der Pflegetätigkeiten und auf den Wegen hin und zurück zum Pflegebedürftigen unfallversichert.
Pflegekurse
Die Pflegekassen bieten für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich an, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse vermitteln Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege. Die Schulungen finden unter Umständen auch in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen statt.
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