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Neue Kraftfahrzeugpapiere ab 01.10.2005
Aufgrund der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. September 2004 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 51 vom 29.09.2004, Seiten 2374 ff.) wurden im Rahmen der EU-Harmonisierung zum 01.10.2005 bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt:
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Dokumente bis 30.09.2005
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Dokumente ab 01.10.2005
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Fahrzeugschein
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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Fahrzeugbrief
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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Durch diese Einführung werden die Fahrzeugpapiere EU-weit angeglichen. Die Sicherheit der Dokumente wurde dabei erhöht. Die technischen Eintragungen werden minimiert, so werden z. B. in dem Teil I in Zukunft keine Angaben über weitere Bereifungen des Kfz gemacht. Hier hat der Fahrzeughalter die entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
Eim Muster der neuen Kraftfahrzeugpapiere finden Sie im Bereich Downloadangebote.
Was bedeutet die Einführung für Sie als Fahrzeughalter:
- Der alte Fahrzeugbrief und -schein behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
- Sobald eine Änderung (Adresse, Technische Änderung, Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit und ohne Halterwechsel) erfolgt, werden die alten gegen die neuen Papiere ausgetauscht. Ein Umtausch ist zwingend vorgeschrieben. Bei Abmeldung des Kfz wird diese im Brief und Schein vermerkt, diese werden Ihnen dann ausgehändigt.
Sie sind bereits im Besitz der neuen Zulassungsdokumente, dann müssen Sie immer Teil I und Teil II vorlegen.
Ausnahmen: Bei Adressänderungen innerhalb des Landkreises Cloppenburg genügt Teil I.
Ab 01.10.2005 erhalten Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeuges keine Abmeldebestätigung mehr. Die Stilllegung des Fahrzeuges wird im Teil I vermerkt, der Ihnen dann wieder ausgehändigt wird. Diesen Teil I (bitte sorgfältig aufbewahren) legen Sie dann (zusammen mit dem Teil II) bei der Wiederanmeldung der Zulassungsbehörde vor oder übergeben diese beim Verkauf Ihres Kfz dem Käufer.
Die Gebühren haben sich nur geringfügig geändert. Für die Ausstellung eines neuen Teil I (erforderlich bei Adressänderung, Technische Änderung, Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit und ohne Halterwechsel) erhöhen sich die Gebühren um 0,70 EUR/Fall.
Ein neuer Teil II kostet 8,70 EUR. Diese Gebühren fallen auch bei Austausch der Papiere an.
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