Zulassung mit Halterwechsel |
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oben |
Fahrzeug war bereits in Cloppenburg auf einen anderen Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung
- entstempelte Kennzeichen (soweit noch vorhanden)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 19,20 EUR plus ggf. Kennzeichen (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Bei Wunschkennzeichen 39,70 EUR plus Kennzeichen (z.Z. 32,00 EUR)
Umschreibung mit Halterwechsel |
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oben |
- Fahrzeug ist noch in Cloppenburg auf einen anderen Namen zugelassen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 19,20 EUR plus ggf. Kennzeichen (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Bei Wunschkennzeichen 39,70 EUR plus Kennzeichen (z.Z. 32,00 EUR)
- Fahrzeug ist noch in einem anderen Landkreis auf einen anderen Namen zugelassen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
- auswärtige Kennzeichen (bitte vom Fahrzeug abbauen)
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 29,50 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr) (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderstelle vor Ort angefertigt werden. (Kosten zur Zeit 32,00 EUR)
- Fahrzeug war in einem anderen Landkreis auf einen anderen Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder
Reisepaß mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 29,50 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr) (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderstelle vor Ort angefertigt werden. (Kosten zur Zeit 32,00 EUR)
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