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Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens vom Landkreis Cloppenburg erteilt wird.
Zusätzlich muss für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden.
Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.
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