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Kreisverwaltung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Zuständig: Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ansprechpartnerin: Andrea Hinrichs E-mail: veterinaeramt@lkclp.de
Telefon : 04471/15-226 Telefax : 04471/15430

BHV1 - was ist das?

BHV1- bedeutet Bovines Herpesvirus Typ 1 (bovinus, lat. = rinderartig). Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist.

Das Virus führt beim Rind bevorzugt zu Erkrankungen des Lungen- und Genitalbereichs, die als "IBR"/"IPV" (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis/Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis) einen höheren Bekanntheitsgrad haben.

Durch die BHV1-Erkrankung entstehen wirtschaftliche Verluste. Der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit ist jedoch der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der europäischen Gemeinschaft. EU-Mitgliedsstaaten wie Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden sind bereits von der EU-Kommission als BHV1-frei anerkannt worden. In Deutschland stehen Länder wie Bayern und Sachsen-Anhalt mit einer BHV1-Freiheit von ca. 90 % kurz davor die Anerkennung als BHV1-freie Region zu erhalten. Unter Beachtung der Sanierungsfortschritte in diesen Länder, ist eine stringente Sanierung in Niedersachsen - als rinderreiches Bundesland - erforderlich, um den Handel nicht zu gefährden.

Die BHV1- Bekämpfung ist Pflicht

Laut BHV1- Verordnung vom 3. November 2004 (Bundesverordnung) besteht eine jährliche Untersuchungspflicht aller über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder bzw. in Beständen mit mindestens 30 % Kühen aller über neun Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder.

Ferner wird eine Impfung/Nachimpfung aller Reagenten (=BHV1-positive Tiere) vorgeschrieben.

Ein uneingeschränkter Verkehr mit Rindern ist nur mit BHV1-freien Rindern möglich, die von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet werden (Attestpflicht).

BHV1-Bekämpfung in Niedersachsen

Für die Anerkennung und Aufrechterhaltung des Status BHV1-frei werden in der Bundesverordnung detaillierte Vorgaben gemacht, die in Niedersachsen durch die BHV1-Schutzverordnung und die Richtlinie zum Schutz vor der BHV1-Infektion ergänzt werden.

Nach aktuellen Erhebungen sind zurzeit rund neun Prozent der niedersächsischen Rinderhaltungsbetriebe noch nicht dem freiwilligen Verfahren nach der Richtlinie zur Bekämpfung und zum Schutz vor BHV1-Infektionen beigetreten. Betriebe, die sich nicht am Bekämpfungsverfahren beteiligen und deren Status Quo in Bezug auf BHV1 unbekannt ist, stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial für eine Re-Infektion der BHV1-freien sowie für die in der Sanierung befindlichen Betriebe dar.

Besonders diese Betriebe werden durch die am 1. April 2005 in Kraft tretenden Niedersächsische Verordnung reglementiert: z.B. dürfen deren Rinder dann nicht mehr auf öffentlichen Wegen getrieben oder im Freien gehalten werden (Weideverbot). Außerdem müssen diese Betriebe evtl. anfallende Kosten für Untersuchungen und Impfungen selbst tragen.

Ein Merkblatt zur BHV1-Sanierung, sowie Antragsformulare für Atteste, Verpflichtungserklärungen und Ausnahmegenehmigungen von der Untersuchungspflicht finden Sie im im Downloadbereich.





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