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Aufgaben der Unteren Wasserbehörde
Vielleicht hängt es mit der selbstverständlichen alltäglichen Nutzung und mit der scheinbar unbegrenzten Verfügbarkeit des Wassers zusammen, dass wir uns nur selten Gedanken über den Schutz dieses für das Leben unersetzlichen und nicht vermehrbaren Gutes machen. Dabei kann unser Handeln verheerende Folgen sowohl für das Grundwasser als auch für das Oberflächenwasser nach sich ziehen. Nicht nur die großen Katastrophen, wie Tankerunglücke, die sich direkt auf das Wasser auswirken, sondern auch und gerade die kleinen Unfälle, der leckgeschlagene Treibstofftank, die ausgelaufene oder unachtsam entsorgte Batterie, ein Übermaß an Düngung oder reichlich eingesetzte Pestizide, wirken sich entweder über den Weg der Versickerung oder über die Einleitung in Oberflächengewässer auf das Wasser und damit auf den gesamten Naturhaushalt schädlich aus.
Die Gewässer zu sichern und sie zum Wohle aller - insbesondere auch zukünftiger Generationen - zu bewirtschaften, ist Aufgabe der Wasserbehörden.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe sehen die wasserrechtlichen Vorschriften eine Reihe von Erlaubnissen und Genehmigungen vor, ohne die eine Nutzung des Wassers vielfach nicht zulässig ist.
Diese Seite sowie die Angebote auf der dazugehörigen Downloadseite sollen Ihnen den Weg durch das Wasserrecht erleichtern. Dort stellen wir Ihnen die entsprechenden Informationen und Antragsformulare zur Verfügung. Daneben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
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