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Die Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Gräben Seen, Teiche) und das Grundwasser unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz. Die Benutzung der Gewässer bedarf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Mit den im [Downloadbereich] aufgeführten Formularen möchten wir Ihnen die Antragstellung erleichtern.
Beispiele für Gewässerbenutzungen:
- Entnehmen von Grund- und Oberflächenwasser zur Beregnung, zu Kühlzwecken, zur Reinigung von Maschinen und Fahrzeugen usw.
- Nutzung des Wassers z. B. zur Wärmegewinnung mit Hilfe von Wärmepumpen
- Nutzung der Gewässer zur Einleitung von Stoffen (z. B. Einleitung gereinigten Abwassers)
Bitte bedenken Sie bei der Auswahl, dass es durch ein Vorhaben zu mehreren Benutzungen kommen kann! Sie beabsichtigen z. B. Grundwasser zu Kühlzwecken zu entnehmen und dieses anschließend wieder in das Grundwasser oder auch in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Für dieses Vorhaben benötigen Sie zunächst eine Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser und zusätzlich eine Erlaubnis zur Einleitung von Stoffen in das Grundwasser bzw. in ein oberirdisches Gewässer.
Hinweis zur Entnahme von Grundwasser:
Die Entnahme von Grundwasser ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr bemisst sich für jedes Veranlagungsjahr (Kalenderjahr) nach der entnommenen Wassermenge und dem Entnahmezweck. Diese Angaben sind bei der unteren Wasserbehörde unaufgefordert für das jeweilige Vorjahr bis zum 15.02. des laufenden Jahres anhand der entsprechenden Formulare einzureichen.
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